Seeordnung vom Angelsee Kleinvollstedt

Der umsichtige Umgang mit den Angelkollegen und auch dem Fisch ist bei mir am See eine Selbstverständlichkeit!

  1. Das Angeln ist nur mit gültiger Tageskarte erlaubt.
  2. Pro Rute ist nur ein Haken zulässig.
  3. Das Befahren des Geländes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen.
  4. Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Jeder nimmt seinen produzierten Abfall wieder mit. Auch gebrauchte Angelsehne ist Müll!
  5. Das Ausnehmen der Fische auf dem Grundstück des Angelsees ist verboten.
  6. Keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)
  7. Jegliches Anfüttern ist verboten.
  8. Es ist immer der gültige Jahresfischereischein mitzuführen.
  9. Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer, Fischtöter
  10. Ein Verstoß gegen die AGB/ Seeordnung hat eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zur Folge.

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